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Reisehinweise BRD


Österreich: Reise- und Sicherheitshinweise E-Mail
Reisen - Reisehinweise BRD
Freitag, den 16. Juli 2010 um 08:54 Uhr

Unverändert gültig seit: 15.07.2010

Landesspezifischer Sicherheitshinweis

Für Österreich besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis.

Allgemeine Reiseinformationen

Führerschein

Alle deutschen Führerscheinmodelle, ebenso wie die der anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftraums, haben in Österreich volle Gültigkeit.

Warnwesten im Straßenverkehr

Seit dem 1. Mai 2005 gilt für in- und ausländische Lenker mehrspuriger Fahrzeuge eine Warnwestenpflicht. Solch eine Weste muss rot, orange oder gelb sein und der ÖNORM EN 471 entsprechen (auf dem Etikett der Jacke ersichtlich). Die Warnwesten, die vom Fahrer immer mitgeführt werden müssen, sind zu tragen beim Verlassen des Fahrzeugs auf einer Autobahn, Autostraße oder Freilandstrasse für das Aufstellen eines Warndreiecks, auf einer unübersichtlichen Straßenstelle, bei durch Witterung bedingter schlechter Sicht und bei Dämmerung oder Dunkelheit. Für Mitfahrer besteht keine Warnwestenpflicht. Bei Verstößen gegen das Nicht-Tragen, aber auch schon gegen das Nicht-Mitführen werden Organstrafverfügungen in Höhe von jeweils 14 € ausgestellt, allerdings reicht der gesetzliche Strafrahmen bis zu 2.180,- €, wenn beim Verlassen des Fahrzeugs durch das Nichttragen der Weste eine außerordentliche Gefahrensituation heraufbeschworen wird.

Lichtpflicht im Straßenverkehr

Die Lichtpflicht ist seit dem 1. Januar 2008 aufgehoben. Freiwillig kann man jedoch auch am Tage mit Licht fahren.

Winterbereifung von Kraftfahrzeugen

Seit dem 1. Januar 2008 dürfen Führer eines Pkw, eines Kombifahrzeugs oder eines Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 Tonnen bei winterlichen Fahrverhältnissen ihr Fahrzeug in der Zeit vom 1. November bis 15. April nur dann in Betrieb nehmen, wenn an allen Rädern Winterreifen montiert oder unter bestimmten Voraussetzungen Schneeketten an den Antriebsrädern angebracht sind. Näheres ist den Internetseiten des österreichischen Automobilclubs www.oeamtc.at zu entnehmen.

Autobahnvignette

  • Seit dem Jahr 2007 dürfen die Vignetten nur mehr auf die Windschutzscheibe, z.B. am linken Rand oder hinter dem Rückspiegel, geklebt werden. Die Anbringung auf einer nicht versenkbaren, linken vorderen Seitenscheibe ist nach der neuen Mautordnung nicht mehr gestattet.
  • Nicht erlaubt sind spezielle Folien, Saugnäpfe oder Klebebänder, die einen direkten Kontakt der Vignette mit der Windschutzscheibe verhindern. Wurde die Vignette manipuliert, werden 240 Euro Ersatzmaut oder mindestens 400 Euro Strafe fällig.
  • Bei Motorrädern ist die Vignette sichtbar an einem nicht oder nur schwer zu entfernenden Teil des Motorrades anzubringen.
  • Nicht geklebte Vignetten sowie nicht gelochte Zeitvignetten (2-Monats-Vignetten, 10-Tages-Vignetten) sind ungültig. Wer erwischt wird, muss mit Strafen rechnen.
  • Unteren Vignettenabschnitt aufbewahren. Die Trägerfolie mit Seriennummer dient als Kaufnachweis.
  • Es werden neuerdings verstärkt automatische Kontrollen durchgeführt. Deutsche Fahrer werden dabei durch eine Abfrage beim Kraftfahrzeugregister Flensburg identifiziert. Bei Verstößen gegen die Vignettenpflicht können Geldbußen von bis zu 3.000 Euro verhängt werden.

Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Internetseite des österreichischen Automobilclubs unter www.oeamtc.at verwiesen.

Organentnahme in Österreich

In Österreich gilt die sogenannte Widerspruchsregelung, d.h. wer in Österreich verstirbt, kann einer Organentnahme nur entgegenwirken, wenn zu Lebzeiten dagegen Widerspruch eingelegt wurde.

Hierzu ist die kostenlose Eintragung in das Widerspruchsregister beim Österreichischen Bundesinstitut für Gesundheitswesen (ÖBIG) erforderlich. Diese Möglichkeit besteht auch für im Ausland lebende Personen (z.B. vor Reiseantritt nach Österreich).

Das ÖBIG hat die entsprechenden Formulare als Download im Internet auf www.oebig.at

unter „Widerspruchsregister“ eingestellt. Das ausgefüllte Formular muss eigenhändig unterschrieben und per Post an folgende Anschrift gesandt werden:

Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen
z. Hd. Frau Maria Lehner
Stubenring 6
A-1010 Wien / Österreich
per Fax an die Nr. 0043 – 1 – 513 8472
oder E-Mail als eingescanntes Dokument an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

Eine Beglaubigung der Unterschrift ist nicht notwendig.

Gegen Beifügung eines vorfrankierten Briefumschlags bei postalischer Übersendung bestätigt das ÖBIG die Eintragung.

Österreichische Transplantationszentren sind verpflichtet, vor einer Transplantation das Widerspruchsregister des ÖBIG auf Eintrag zu prüfen, nicht aber eine Eintragung im deutschen Verfügungszentralregister Dresden www.DVZAG.de

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene

Einreise möglich / Bedingungen

Reisepass

Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig

Vorläufiger Reisepass

Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig

Personalausweis

Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig

Vorläufiger Personalausweis

Ja, muss gültig sein

Weitere Anmerkungen

Österreich ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957

Reisedokumente Kinder/Jugendliche

Kinderreisepass

Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig

Reisepass

Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig

Personalausweis

Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig

Vorläufiger Personalausweis

Ja, muss gültig sein

Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)

Ja

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig

Weitere Anmerkungen

Alleinreisende Personen unter 15 Jahren sollten darüber hinaus auch eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/ Erziehungsberechtigten mitführen.

Einreise mit Tieren

Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der EU  (außer: Irland, Großbritannien, Malta u. Schweden, für diese Länder gelten weiterreichende Bestimmungen) gilt ab 01. Oktober 2004 folgende Regelung: Es ist ein EU-Heimtierausweis mitzuführen. Dieser Ausweis dient dem Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Dieser Ausweis ersetzt die bisherigen einzelnen Dokumente der EU-Staaten. Ein Musterausweis sowie weitergehende Informationen erhalten Sie im Internet auf der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) unter www.bmelv.de/cln_111/SharedDocs/Standardartikel/Verbraucherschutz/Reisen-Verkehr/Heimtiere/HeimtiereEinreiseregelung.html

Medizinische Hinweise

Auch eine Reise ins Nachbarland Österreich sollte Anlass sein, den auch in Deutschland empfohlenen Impfschutz zu überprüfen. Dies sind Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten (Pertussis). Auffrischungsimpfungen sind alle 10 Jahre empfohlen. Auch Erwachsene sollten einen nachgewiesenen Impfschutz gegen Mumps, Masern, Röteln haben.

In großen Teilen des Landes kommt es durch Zecken zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME). In Österreich ist der Impfschutz gegen FSME öffentlich empfohlen.

Lassen Sie sich von Ihrem Hausarzt oder einem Reisemediziner zu diesen Impfungen beraten.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
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Tel.: (03018) 172000
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Dominikanische Republik: Reise- und Sicherheitshinweise E-Mail
Reisen - Reisehinweise BRD
Freitag, den 16. Juli 2010 um 08:54 Uhr

Unverändert gültig seit: 15.07.2010

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Kriminalität

Die Kriminalität im Lande ist hoch. Sie richtet sich allerdings nur selten gezielt gegen Ausländer, sondern bedroht alle Bevölkerungsgruppen und daher auch die ausländischen Touristen und Residenten. Zu erhöhter Vorsicht wird geraten. Beim Verlassen der Touristenzentren besteht insbesondere in einsameren, ländlichen Gegenden und für Einzelreisende die Gefahr von Überfällen. Ausflüge sollten nur mit ansässigen renommierten Touristikunternehmen mit Versicherungsschutz durchgeführt werden. Der Versicherungsschutz der Busunternehmer ist im Vergleich zu Deutschland geringer.

Wertsachen sollten nur in unbedingt erforderlichem Umfang mitgeführt und stets – sofern vorhanden – in einem Safe deponiert werden. Auf Schmuck, auch billigen Modeschmuck, sollte verzichtet werden. Armenviertel sollten Sie nur in Begleitung Ortskundiger betreten. In größeren Menschenansammlungen (Märkte, Busbahnhöfe, während Busfahrten, Tanzlokale etc.) sollten Sie besonders auf Geldbörse und Wertsachen achten. Wichtige Dokumente (Flugschein, Reisepass, Führerschein, Adressenlisten etc.) sollten nur in Fotokopie mitgeführt und Originale im Safe des Hotels hinterlegt werden. Bei Übergabe von Wertgegenständen an Hotelsafes ist in manchen Fällen die Anfertigung einer detaillierten Übergabeliste mit unterschriftlicher Bestätigung der Hotelleitung zu empfehlen. Die Rechtsverhältnisse im Verlustfall sollten unter Zeugen vor Übergabe geklärt werden.

Dominikaner tragen teilweise Handfeuerwaffen mit sich und setzen diese auch immer wieder im Konfliktfall als Drohmittel ein. Vermeiden Sie daher generell bei Meinungsverschiedenheiten oder bei Konflikten aggressives Auftreten.

Allgemeine Reiseinformationen

Sprache

Die Landessprache ist Spanisch. In den Hotels und Gebieten mit hohem Touristenaufkommen ist eine Verständigung auf Englisch, seltener auf Deutsch, mit Einschränkungen möglich.

Naturkatastrophen

In Mexiko, in Zentralamerika, der Karibik und den südlichen Bundesstaaten der USA ist von Juni bis November Wirbelsturmsaison. Es muss mit Tropenstürmen, starken Regenfällen und unter Umständen auch mit Erdrutschen gerechnet werden. Reisende sollten die regionalen Wettervorhersagen verfolgen und die Hinweise der lokalen Sicherheitsbehörden beachten.

Aktuelle Informationen über Wirbelstürme sind im Internet u.a. unter www.nhc.noaa.gov abrufbar.

Infrastruktur

Die Dominikanische Republik ist eines der touristischen Schwerpunktländer in der Karibik. Das Straßennetz zwischen den verschiedenen Touristenzentren ist gut ausgebaut. Abseits dieser Hauptstraßen sind aber oftmals nur Geländewagen geeignete Fortbewegungsmittel. Straßenschäden, u.a. als Folge der letzten Überschwemmungen, sind häufig.

Straßenverkehr

Im Straßenverkehr ist wegen der im Lande üblichen aggressiven Fahrweise und der häufigen Nichtbeachtung der Verkehrsregeln besonders umsichtiges und defensives Verhalten geboten. Eine Festnahme aller Beteiligten nach einem Unfall, auch über Nacht, ist nicht selten, bei Unfällen mit Personenschäden die Regel. Bei einem Unfall sollte die Polizei gerufen und die für die Schadensregulierung erforderlichen Daten (auch Namen von Zeugen) umgehend aufgenommen werden. Aufgrund oft nicht vorhandenem Versicherungsschutz oder Fahrerlaubnis ist die Gefahr von Fahrerflucht hoch.

Anmietung von Motorrädern

Beim Mieten von Motorrädern ist Vorsicht geboten, da diese immer wieder gestohlen werden und die örtlichen Versicherungen nicht für diesen Verlust haften. Der Mieter ist gemäß dem üblichen Mietvertrag verpflichtet, den Wert des Motorrades zu ersetzen. Die Kosten betragen in der Regel 2.000-3.000 US-Dollar, bei Nichtbezahlung droht die Festnahme.

Erwerb von Immobilien

Der Erwerb von Immobilien oder Time-Share-Objekten sollte keinesfalls ohne Mitwirkung eines seriösen Rechtsanwalts oder Notars abgewickelt werden. Vor Angeboten unseriöser Kreditgeber oder Vermittler, gleich welcher Nationalität, wird gewarnt.

Geld

Devisen, nach Möglichkeit US-Dollar–Traveller-Schecks, sollten nur bei hierzu autorisierten Stellen (Banken, Hotels, Wechselstuben) in Landeswährung umgetauscht werden. Zunehmend ist der Umtausch von Euro bei den hiesigen Geschäftsbanken möglich. Auf der Straße sollten Devisen jedoch auf keinen Fall getauscht werden, da ein solcher Tausch nicht nur strafbar, sondern auch die Gefahr des Betruges gegeben ist. Es gibt einige Geldautomaten, die in das MAESTRO-System integriert sind, und an denen mit der EC-Karte Bargeld gezogen werden kann.

Kreditkarten

In fast allen Hotels, Geschäften und Restaurants werden Kreditkarten (Eurocard/Mastercard, Visacard) akzeptiert. Es sind wiederholt Fälle bekannt geworden, in denen mit zuvor in der Dominikanischen Republik genutzten Kreditkarten in einem Drittland widerrechtliche Zahlungen getätigt wurden. Vor diesem Hintergrund ist eine Bargeldzahlung dem Einsatz der Kreditkarte vorzuziehen. Zusätzlich sollten Sie Ihre Aufenthalte klar und nachweisbar dokumentieren, um sich bei einer möglichen Schadensregulierung gegenüber dem Kreditinstitut erklären zu können.

Hilfe in Notfällen

In Notfällen wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre Reiseleitung. Bei Pauschalreisen ist es üblich, dass das Unternehmen seinen Kunden in einer Notlage hilft. Sollte die Reiseleitung Ihr Problem nicht beheben können, wird Ihnen die Konsularabteilung der Deutschen Botschaft in Santo Domingo im Rahmen ihrer Möglichkeiten gern weiterhelfen.

Auslandsreisende sollten auf jeden Fall auch an den Krankenversicherungsschutz denken. Es existiert mit der Dominikanischen Republik, wie mit fast allen außereuropäischen Staaten, kein Sozialversicherungsabkommen. Eine Krankheit oder ein Unfall können teuer werden und deutsche Krankenkassen kommen für ambulante und stationäre Behandlungen in der Dominikanischen Republik oder gar für einen notwendigen Rücktransport nicht auf. Daher empfiehlt es sich, auf jeden Fall eine private Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen kein Visum. Bei der Einreise muss eine Touristenkarte für 10,- US-Dollar gekauft werden.

Bei der Ausreise ist eine Flughafensteuer in Höhe von 20,-- US-Dollar zu bezahlen. Einige Fluggesellschaften haben diese Steuer bereits in ihrem Flugpreis enthalten.  Ab einer Aufenthaltsdauer von mehr als 30 Tagen muss zusätzlich eine progressive Gebühr gezahlt werden. Die aktuellen Gebührensätze können Sie auf der Internetseite der dominikanischen Migrationsbehörde unter www.migracion.gov.do/tarifas.html einsehen.

Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene

Einreise möglich / Bedingungen

Reisepass

Ja / Gültigkeit muss Aufenthaltsdauer abdecken

vorläufiger Reisepass

Ja / Gültigkeit muss Aufenthaltsdauer abdecken

Personalausweis

Nein

vorläufiger Personalausweis

Nein

weitere Anmerkungen

Reisedokumente Kinder/Jugendliche

Kinderreisepass

Ja / Gültigkeit muss Aufenthaltsdauer abdecken

Reisepass

Ja / Gültigkeit muss Aufenthaltsdauer abdecken

Personalausweis

Nein

Vorläufiger Personalausweis

Nein

Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)

Nein

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

Ja / Gültigkeit muss Aufenthaltsdauer abdecken, für Kinder älter als 3 Jahre muss der Kinderreisepass mit eine Foto versehen sein.

weitere Anmerkungen

Minderjährige, die permanent in der Dominikanischen Republik leben und nicht mit beiden Elternteilen reisen, benötigen zur Ausreise eine von der Procuraduría General de la Republica beglaubigte Genehmigung.

Für die Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Auskunft zu Einreisebestimmungen gibt die Botschaft der Dominikanischen Republik, Dessauer Str. 28-29, 109 63 Berlin, Tel.: (030) 257 5776-0, Fax: (030) 2575776-1. E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen

Drogenkonsum und Drogenhandel sind strafbar, auch bei geringsten Mengen. Bei Verstößen gegen die Drogengesetzgebung werden hohe Strafen verhängt, eine Freilassung gegen Kaution ist ausgeschlossen. Nach Drogenkurieren wird gezielt gefahndet. Dabei wurden in letzter Zeit vermehrt auch deutsche Drogenkuriere bei der Ausreise von den Behörden entdeckt und festgenommen. Es ist dringend davor zu warnen, sich auf jegliche Art des Drogengeschäftes bzw. auf den Kontakt mit Drogen einzulassen. Es ist große Vorsicht geboten bei Entgegennahme von Paketen von Fremden und beim unbeaufsichtigten Parken von Fahrzeugen, um unbeabsichtigten Transport von Drogen auszuschließen.

Im Fall einer Verhaftung wird die Kontaktaufnahme mit der Botschaft Santo Domingo empfohlen.

Besondere Zollvorschriften

Gemäß des Gesetzes zur Geldwäsche besteht eine Meldepflicht für Barmittel in der Höhe von 10.000,- USD oder mehr für Reisende, die in die Dominikanische Republik ein- oder ausreisen. Die Meldung erfolgt auf der Zollerklärung, die bei Ankunft ausgehändigt wird. Zuwiderhandlung ist strafbar.

Medizinische Hinweise

Impfschutz

Das Auswärtige Amt empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus.

Denguefieber

In und nach der Regenzeit (Mai bis November) treten Dengue-Fieber-Epidemien auf, deren Intensität von Jahr zu Jahr schwankt. Die Erkrankung wird von tagaktiven Mücken (Stegomyia aegypti) übertragen. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge vorkommen. Informationen zu Denguefieber finden Sie im Merkblatt des Gesundheitsdienstes – siehe Link in der rechten Randspalte.

Malaria

Vorkommen ganzjährig, ausschließlich Malaria tropica, ohne Resistenzen. Mittleres Risiko im Tiefland der westlichen Provinzen (Castanuela, Hondo Valle, Pepillo Salcedo), geringes Risiko im Tiefland der östlichen Provinzen einschließlich der küstennahen Feuchtbiotope. Sehr geringes Risiko in den Touristenressorts an der Küste, in Santo Domingo und den übrigen Landesteilen.

Gelegentlich kommt es zu Ausbrüchen, die auch zu Erkrankungen bei Touristen (meist nach Rückkehr) führen. Temporär wird dann eine Chemoprophylaxe mit Chloroquin empfohlen. Hierzu bitte die aktuellen Hinweise der Tropeninstitute beachten. Generell sind bei Aufenthalt im Übertragungsgebie Mückenschutzmaßnahmen empfohlen.

Durchfallerkrankungen

Durch Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Leitungswasser ist als Trinkwasser nicht geeignet. Flaschenwasser gilt als unbedenklich.

Ciguatera

In der warmen Jahreszeit (April bis September) besteht die Gefahr, dass Fische giftige Algen aufgenommen haben, die auch beim Menschen zu schweren Vergiftungen führen können (Ciguatera). Den Fischen selbst sind keinerlei Veränderungen anzumerken. Lokale Warnungen sollten beachtet werden.

HIV / Aids

Durch hetero- und homosexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) besteht das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Kondome bieten einen relativen Schutz und sind  insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

TollwutIn der Dominikanischen Republik treten immer wieder einzelne Fälle von Tollwut auf, zumeist bei Hunden, Katzen und Fledermäusen. Erkrankungen von Menschen an Tollwut sind in 1 bis 3 Fällen jährlich festgestellt worden. 

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss (siehe unten) den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch vorgebildeter Laien gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000


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Liechtenstein: Reise- und Sicherheitshinweise E-Mail
Reisen - Reisehinweise BRD
Freitag, den 16. Juli 2010 um 08:54 Uhr

Unverändert gültig seit: 14.07.2010

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Für das Fürstentum Liechtenstein besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis.

Allgemeine Reiseinformationen

Zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweiz bestehen keine Zollgrenzen, sie verfügen über dieselben Einreisevorschriften. Es wird somit auf die Reise- und Sicherheitshinweise Schweiz verwiesen.

Weitere allgemeine Informationen findet man unter www.liechtenstein.li oder www.tourismus.li

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente Erwachsene

Einreise möglich / Bedingungen

Reisepass

Ja, muss gültig sein

Vorläufiger Reisepass

Nein

Personalausweis

Ja, muss gültig sein

Vorläufiger Personalausweis

Nein

Weitere Anmerkungen

Einreise nur mit gültigen Dokumenten möglich

Reisedokumente Kinder/Jugendliche

Kinderreisepass

Nein

Reisepass

Ja, muss gültig sein

Personalausweis

Ja, muss gültig sein

Vorläufiger Personalausweis

Nein

Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)

Nein

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

Nein

Weitere Anmerkungen

Alle Personen benötigen zur Einreise einen gültigen Pass oder Personalausweis

Das Reisedokument für Ausländer mit gültiger deutscher Aufenthaltserlaubnis wird anerkannt, allerdings sind die entsprechenden Visumsvorschriften für Liechtenstein weiterhin zu beachten. Ausgenommen von der Visumspflicht sind Inhaber eines deutschen Reiseausweises für Flüchtlinge gemäß Übereinkunft von London vom 15.10.1946 oder Genfer Konvention vom 28.07.1951.

Medizinische Hinweise

Auch eine Reise nach Liechtenstein sollte Anlass sein, den Impfschutz für Erwachsene und Kinder zu überprüfen, siehe auch www.rki.de

Das Auswärtige Amt empfiehlt Erwachsenen einen Impfschutz gegen Diphterie, Tetanus, Keuchhusten (Pertussis).

Speziell für Liechtenstein kann auch ein Impfschutz gegen die von Zecken auf den Menschen übertragbare Virusinfektion FSME (Frühsommer Meningo-Enchephalitis) sinnvoll sein, besonders in den Waldgebieten von Balzers, Vaduz und Nendeln.

Bei besonderen Fragestellungen und Vorerkrankungen kann es sinnvoll sein, vor der Reise den Hausarzt oder einen Reisemediziner zu konsultieren.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuelle eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
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D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000


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Serbien: Reise- und Sicherheitshinweise E-Mail
Reisen - Reisehinweise BRD
Freitag, den 16. Juli 2010 um 08:54 Uhr

Unverändert gültig seit: 13.07.2010

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Innenpolitische Lage

Aus den Parlamentswahlen vom 11. Mai 2008 ist eine Regierung hervorgegangen, deren erklärtes Ziel ein schnellstmöglicher EU-Beitritt Serbiens ist. Die Lage in Serbien ist derzeit grundsätzlich ruhig. Reisenden wird empfohlen, sich durch die Medien über die aktuelle Lage unterrichtet zu halten. Informationen über aktuelle Ereignisse sind in englischer Sprache auf den Internetseiten des Fernsehsenders B92 unter www.b92.net oder der Tageszeitung Blic unter www.blic.co.yu verfügbar.

Die vormals serbische Provinz Kosovo hat sich am 17. Februar 2008 für unabhängig erklärt. Im Anschluss daran gab es Demonstrationen mit heftigen Ausschreitungen gegen in- und ausländische Ziele. Wenn auch derzeit nichts auf eine ähnliche Gefährdungslage hinweist, sind weitere Demonstrationen nicht ganz auszuschließen.

Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, Menschenansammlungen zu meiden.

In Teilen Südserbiens (Region um Presevo, Bujanovac und Medvedja) ist von einer latent gespannten Sicherheitslage auszugehen. Auswirkungen der weiteren Entwicklungen im Kosovo auf die albanisch besiedelten Regionen Südserbiens sind nicht auszuschließen.

Reisen über Land / Kriminalität

Bei Nachtfahrten durch Serbien besteht ein erhöhtes Risiko: U.a. mindere Qualität des Straßenbelags sowie der Straßen- und Kfz-Beleuchtung erfordern höchste Aufmerksamkeit.

Fahrzeuge sollten wegen Diebstahlgefahr möglichst nur in verschlossenen Garagen oder auf bewachten Parkplätzen abgestellt werden. Im geparkten Fahrzeug sollten keine Reisedokumente oder Wertsachen oder anderes Gepäck zurückgelassen werden.

Allgemeine Reiseinformationen

Detaillierte Reiseinformationen in deutscher Sprache sind auch auf der Website der Konsularvertretungen der Republik Serbien in der Bundesrepublik Deutschland verfügbar, siehe www.konzulati-rs.de/de/index_de.html

Geld- / Kreditkarten

In Serbien kann nicht überall mit Kreditkarten ausländischer Banken bezahlt werden. Die Geldversorgung über EC-Karte ist außerhalb der Großstädte und der touristisch erschlossenen Gebiete nur begrenzt möglich. Es wird daher empfohlen, bei Reisen in diese Gebiete ausreichend Bargeld mit sich zu führen.

Offizielle Währung in Serbien ist der Dinar. Der derzeitige Umrechnungskurs liegt etwa bei 104,- Din = 1,- Euro. Der Euro ist in Serbien nicht als Zahlungsmittel zugelassen; Zahlungen in ausländischer Währung an Deviseninländer sind nicht zulässig.

Führerschein, Kfz-Dokumente und Kfz-Haftpflicht

Für den Transit durch bzw. den vorübergehenden Aufenthalt in Serbien wird der deutsche Führerschein (EU-Papier –bzw. Kartenformat) anerkannt. Die Ausstellung eines internationalen Führerscheins ist in diesen Fällen nicht erforderlich.

Sofern der Fahrer des Kfz nicht identisch mit dem in den Kfz-Dokumenten eingetragenen Halter ist, muss eine beglaubigte Vollmacht des Halters mitgeführt werden.

Die grüne Versicherungskarte gilt seit 01.03.2002 wieder für Serbien, sofern die Länderangabe “SRB“  auf der Karte eingetragen ist. Versicherungskarten mit dem alten Länderkürzel „SCG“ werden seit dem 31.07.2009 nicht mehr akzeptiert. Wenn dennoch „SCG“ eingetragen ist, ist der Abschluss einer zusätzlichen Kfz-Haftpflichtversicherung bei einer serbischen Haftpflichtversicherung erforderlich. Eine solche Versicherung kann an den Grenzübergängen gegen eine Prämie von derzeit ca. 110,- Euro (zahlbar in Dinar) für Pkw (+ ggfls. Zuschläge für Anhänger oder Wohnwagen) für 30 Tage abgeschlossen werden. Nicht an allen serbischen Grenzübergängen sind die entsprechenden Verkaufsstellen bzw. Versicherungsagenturen rund um die Uhr geöffnet.

Ohne gültige Haftpflichtversicherung wird die Einreise per Pkw nach Serbien verweigert.

Die serbische Polizei widmet im Rahmen von Verkehrskontrollen Fahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen besondere Aufmerksamkeit.

Kfz-Unfälle

Bei Verwicklung von Ausländern in Kfz-Unfälle kommt es insbesondere bei Fällen von Personenschäden regelmäßig zur Inhaftierung ausländischer Fahrzeugführer und – insbesondere bei Todesfolgen auf serbischer Seite – nach gerichtlicher Feststellung der Schuld zu Verurteilungen mit mehrjährigen Haftstrafen, die – entgegen deutscher Rechtsprechung - nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Daher wird dringend empfohlen, sämtliche Verkehrsregeln – insbesondere die geltenden Höchstgeschwindigkeiten (Landstraßen 80 km/h, Autobahnen 120 km/h) - streng zu beachten und umsichtig und ausgeruht zu fahren. Bei jedem Unfall muss in Serbien die Polizei gerufen werden, die ein Schadensprotokoll anfertigt, das für Versicherungszwecke und ggf. Zollverfahren bei der Ausreise unerlässlich ist. Die Promillegrenze in Serbien beträgt 0,5. Wegen der Schuldzuweisung bei Unfällen und der damit verbundenen möglichen Inhaftierung in Serbien wird jedoch dringend empfohlen, im Straßenverkehr ganz auf Alkohol zu verzichten!

Straßenbenutzungsgebühren

Bei Reisen in oder durch Serbien sind Mautgebühren zu zahlen. Landstraßen sind gebührenfrei.  Autobahnen sowie autobahnähnlich ausgebaute Straßen sind hingegen gebührenpflichtig.

Die Maut kann in Serbien zurzeit nur mit Bargeld bezahlt werden. Es wird Zahlung in der Landeswährung Dinar empfohlen, da bei Zahlung in Euro ein Rundungsaufschlag anfällt. Für die Zahlung der Maut in Euro bzw. für den an den Grenzen möglichen Geldtausch sollten kleine Scheine und Münzen mitgeführt werden. Von einem Ausweichen auf Landstraßen zur Umgehung der Mautgebühr wird wegen des schlechten Straßenzustandes abgeraten.

Informationen sind auch über die Vertretung des ADAC in Belgrad (Tel.: 00381-11-2422 801/707) erhältlich.

Kraftstoffversorgung

Die Kraftstoffversorgung - auch mit bleifreiem Benzin - ist in allen Landesteilen grundsätzlich gewährleistet. Die Qualität des angebotenen Kraftstoffs lässt indes häufig zu wünschen übrig.

Bei Dieselmotoren sollte ggf. der qualitativ höherwertige „Eurodiesel“ getankt werden. Mit gelegentlichen Engpässen (insbesondere bei Dieselöl) muss gerechnet werden. Transitreisenden wird deshalb empfohlen, vor Grenzübertritt voll zu tanken.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente

Seit dem 12. Juni 2010 besteht für die Einreise nach Serbien für deutsche Staatsangehörige keine Passpflicht mehr. Die Einreise ist seitdem mit einem gültigen Personalausweis möglich.

Der Kinderausweis nach altem Vordruck wird zur Einreise nach Serbien anerkannt; für Reisen über Ungarn wird unabhängig vom Alter des Kindes empfohlen, vor Reiseantritt einen neuen Kinderreisepass ausstellen zu lassen, sofern der bisherige Kinderausweis kein Lichtbild enthält.

Abgelaufene Reisepässe oder Kinderausweise werden grundsätzlich nicht anerkannt.

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene

Einreise möglich / Bedingungen

Reisepass

Ja

Vorläufiger Reisepass

Ja

Personalausweis

Ja

Vorläufiger Personalausweis

Nein

Weitere Anmerkungen

Serbisches Ausländerrecht fordert gültige Reisedokumente ohne weitere Angabe.

Es gibt bisher keine Durchführungsverordnung (Verwaltungsvorschrift) zum serbischen Ausländergesetz.

Reisedokumente Kinder/Jugendliche

Kinderreisepass

Ja

Reisepass

Ja

Personalausweis

Ja

Vorläufiger Personalausweis

Nein

Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)

Das serbisches Ausländergesetz kennt zwar Familienpässe, wegen fehlender Verwaltungsvorschriften zu diesem ist die Situation aber unklar.

Die Botschaft empfiehlt daher einen eigenen Reisepass auf für jedes Kind.

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

Ja, sofern mit Passbild

Weitere Anmerkungen

Serbisches Ausländerrecht fordert gültige Reisedokumente ohne weitere Angabe.

Das Auswärtige Amt empfiehlt die Ausstellung eines Kinderreisepasses oder Reisepasses für Kinder unter 12 Jahren, sofern das Kind noch kein Reisedokument mit Passfoto hat. Kinder über 12 Jahre benötigen einen Reisepass.

Visum

In Serbien sind touristische Reisen bis zu 3 Monaten Dauer visumsfrei. Auf diese Dauer werden auch Aufenthalte in Kosovo angerechnet! Bei längerem Verbleib oder Aufnahme einer Erwerbstätigkeit muss vor Reiseantritt ein Einreisevisum bei einer serbischen Auslandsvertretung eingeholt werden. Eine spätere Verlängerung der Aufenthaltsberechtigung durch die serbischen Inlandsbehörden ist nicht möglich.

Einreise über Kosovo

Das Aufheben der Passpflicht seit dem 12. Juni 2010 gilt aus serbischer Sicht auch für die Verwaltungsgrenze zum Kosovo (Einreise mit Personalausweis plus serbischer Einreisekarte). Dies hat jedoch keine praktische Bedeutung, da im Kosovo weiterhin Passzwang gilt - siehe hierzu Reise- und Sicherheitshinweise Kosovo

An der Grenze zwischen Kosovo und Serbien werden von den serbischen Behörden keine serbischen Einreisestempel/ Einreisekarten erteilt, so dass eine Ausreise aus Kosovo nach Serbien mit Reisepass nur dann möglich ist, wenn vorher auch die Einreise nach Kosovo auf dem Landweg über Serbien erfolgt ist und die Gesamtreisedauer 3 Monate nicht übersteigt. Eine Einreise auf dem Landweg von Kosovo nach Serbien ist nur bei Vorliegen eines gültigen serbischen Einreisestempels im Reisepass möglich, der beispielsweise durch eine Fahrt über eine offizielle Grenzstelle an der mazedonisch-serbischen Grenze erworben werden kann.

Kosovarische Stempel werden von den serbischen Behörden nicht anerkannt und zumeist ungültig gestempelt. Da dies den kosovarischen Grenzbehörden bekannt ist, wird oftmals – auf Wunsch – kein kosovarischer Einreisestempel in den deutschen Reisepass gestempelt.

Es wird empfohlen, sich von allen Reisedokumenten Kopien anzufertigen und diese separat zu führen.

Hinweise für Personen mit Doppelstaatsangehörigkeit

Personen, die neben der deutschen auch die serbische Staatsangehörigkeit besitzen, werden von den serbischen Behörden ausschließlich als eigene Staatsangehörige betrachtet und sind verpflichtet, bei der Ein- und Ausreise serbische Reisedokumente zu benutzen.

Die allgemeine Wehrpflicht gilt in Serbien auch für dauerhaft im Ausland lebende Staatsangehörige. Männliche Doppelstaatsangehörige im wehrdienstpflichtigen Alter, die in Serbien keinen Militärdienst abgeleistet haben, müssen deshalb bei der Einreise mit Festnahme und strafrechtlicher Verfolgung rechnen.

Meldepflicht

Ausländer müssen sich in Serbien innerhalb von 24 Stunden am Ort des Aufenthaltes polizeilich anmelden. Dabei wird eine Bescheinigung für Nachweiszwecke ausgestellt. Reisende müssen diese Bescheinigung bei der Ausreise, aber auch bei Kontrollen im Lande, vorlegen können. Die serbischen Sicherheitskräfte fragen in jüngster Zeit verstärkt danach.

Verstöße gegen die Meldepflicht werden u.U. streng geahndet bzw. können zu Problemen bei der Ausreise führen. Bei Unterkunft in einem Hotel wird die Anmeldung von diesem übernommen, nicht jedoch bei Privataufenthalten.

Besondere Zollvorschriften

Die Einfuhr von Bargeld in Landeswährung in die Republik Serbien ist auf 120.000 Dinar (nur in Banknoten bis 1.000 Dinar Nennwert) beschränkt.

Die Einfuhr von Devisen nach Serbien ist nicht in unbeschränkter Höhe möglich. Beträge zwischen 10.000,- und 15.000,- Euro sind bei der Einreise unbedingt anzumelden; der darüber ausgestellte Beleg bis zur Ausreise aufzubewahren. Verstöße gegen die Anmeldepflicht werden bei der Ausreise mit Devisenbeschlagnahmung geahndet.

Beträge ab 15.000,- Euro dürfen nur noch per Banküberweisung ein- oder ausgeführt werden. Ein Verstoß gegen diese Neubestimmung wird mit einer Geldstrafe von bis zu drei Millionen Dinar (ca. 30.000,- Euro) geahndet.

Reisegepäck und Waren des persönlichen Bedarfs können nach Serbien vorübergehend zollfrei eingeführt werden, müssen jedoch wieder ausgeführt werden. Bei bestimmten Gegenständen (Kameras, Laptops o.ä.) bestehen zahlenmäßig Beschränkungen. Zur Vermeidung von Problemen bei der Wiederausfuhr wird empfohlen, höherwertige Gegenstände bei der Einreise anzumelden und die Zollbehörden um Fertigung einer beglaubigten Einfuhrliste zu bitten.

Die Ein- und Durchfuhr von Benzin und Dieselkraftstoff in Kanistern ist in Serbien nur bis zu einer Menge von 5 l zulässig.

Weiterhin bestehen in Serbien für folgende Warengruppen Beschränkungen bei der zollfreien Einfuhr:

  • Alkoholika (2 l Wein oder 1 l Spirituosen über 22%)
  • Tabakwaren (200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak)
  • 1 l Parfum oder Eau de Toilette

Gegenstände von archäologischem oder künstlerischem Wert dürfen nur mit vorheriger Genehmigung der zuständigen serbischen Behörde ausgeführt werden. Dies gilt auch für Jagdtrophäen.

Haustiere dürfen nur mit gültigem Gesundheits- und Impfnachweis eingeführt werden.

(Jagd-) Waffen mit zugehöriger Munition können in Serbien nur im Rahmen von in Serbien organisierten Gruppenreisen ein- und ausgeführt werden.

Funkgeräte dürfen nur mit vorheriger Genehmigung der zuständigen serbischen Behörden eingeführt und genutzt werden.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen

Im Gegensatz zur früheren Gesetzeslage sind seit 01.01.2006 sexuelle Handlungen an Minderjährigen (z.B. Personen vor Vollendung des 18. Lebensjahres) in jedem Falle strafbar.

Der Erwerb, Verkauf oder Besitz von Drogen wird in Serbien streng geahndet. Dies gilt auch für ausschließlich zum Eigenbedarf bestimmte kleinere Mengen.

Medizinische Hinweise

Impfschutz

Das Auswärtige Amt empfiehlt einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut.

Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)

In Teilen des Landes kommt es zu bestimmten Jahreszeiten zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse. Vor Einreise wird eine medizinische Beratung zwecks möglicher Impfung empfohlen.

Medizinische Versorgung

Eine medizinische Versorgung nach deutschem Standard ist in Serbien nicht gewährleistet. Auch Krankenhäuser verfügen nicht immer über adäquate Ausstattung und sind mitunter nicht in der Lage, Patienten mit bestimmten Krankheitsbildern angemessen medizinisch zu versorgen. Die Hygiene ist im Allgemeinen unzureichend. Lediglich in der Hauptstadt Belgrad existiert eine Reihe öffentlicher und privater Kliniken und Praxen mit zufriedenstellender Ausstattung.

Serbische Einrichtungen erheben für die Behandlung von Ausländern oft im Vergleich zu Inländern erheblich höhere Gebühren. Eine kostenlose Behandlung auf Auslandskrankenschein / Patientenkarte ist nicht möglich.

Seit einigen Jahren tritt in Südserbien vereinzelt auch das hämorrhagische Kongo-Krim-Fieber auf.

Vogelgrippe

Auch in Serbien ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten. Übertragungen auf Menschen sind bisher nicht bekannt.

Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de

Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie in den Merkblättern in der rechten Randspalte.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000


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Kenia: Reise- und Sicherheitshinweise E-Mail
Reisen - Reisehinweise BRD
Freitag, den 16. Juli 2010 um 08:54 Uhr

Unverändert gültig seit: 13.07.2010

Aktuelle Hinweise

  • Anlässlich des anstehenden Verfassungsreferendums am 4. August 2010 wird erhöhte Wachsamkeit und Vorsicht empfohlen. Politische Kundgebungen und andere Menschenansammlungen sollten unbedingt gemieden werden. Sicherheitshinweise in Bezug auf das Referendum werden regelmäßig aktualisiert.
  • Vor den Küsten Somalias und seiner Nachbarstaaten sowie in den angrenzenden Gewässern besteht weiterhin ein sehr großes Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Inzwischen werden auch Schiffe tief im Indischen Ozean (um die Seychellen und Madagaskar) sowie vor Kenia, Tansania, Jemen und Oman angegriffen und gekapert. Schiffsführern in den vorgenannten Gebieten wird dringend empfohlen, höchste Vorsicht walten zu lassen. Trotz der internationalen Bemühungen zur Eindämmung der Piraterie bleibt die Zahl der Piratenangriffe unverändert hoch; ein wirksamer Schutz kann nicht garantiert werden. Schiffsführern in den gefährdeten Gewässern wird eine Registrierung beim Maritime Security Centre unter www.mschoa.org dringend empfohlen.

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Terrorismus

In Kenia sind terroristische Anschläge nach wie vor nicht auszuschließen. Es wird zu besonderer Vorsicht und Wachsamkeit geraten, insbesondere auf öffentlichen Plätzen, an religiösen Stätten sowie beim Besuch von internationalen Einrichtungen mit potentiellem Symbolcharakter und exponierten touristischen Sehenswürdigkeiten.

Luftverkehr

Die Durchführung der Sicherheitskontrollen an den kenianischen internationalen Flughäfen Nairobi „Jomo Kenyatta“ und Mombasa „Daniel Arap Moi“ gibt zu Bedenken Anlass, ob sie internationalen Standards entsprechen. Vorkommnisse in der Vergangenheit lassen jedenfalls an ihrer Effizienz zweifeln. Die Sicherheitskontrollen am regionalen Flughafen Nairobi-Wilson, Ausgangs- und Zielpunkt zahlreicher "flying safaris" in Kenia, über den aber auch sämtliche Flüge nach und aus Somalia abgewickelt werden, entsprechen nicht dem europäischen Standard und werden als unzureichend eingeschätzt. Anlass zu erheblicher Besorgnis besteht vor allem wegen der mangelhaften Sicherheitskontrollen der Flugverbindungen von/nach Somalia.

Reisen über Land/Kriminalität

Reisende nach und in Kenia werden gebeten, besonders vorsichtig beim Einsatz von Bankkarten (Zahlung mit Kreditkarte, Abheben am Geldautomat) zu sein. Nicht ausgeschlossen sind Beobachtungen und Ausspähungen, die anschließend in sogenannte Express-Entführungen münden können, bei denen gerade auch westliche Ausländer über mehrere Stunden hinweg festgehalten werden, um mit ihren Bankkarten hohe Geldbeträge abzuheben.

Eine erhöhte Gefahr, Opfer von bewaffneten Überfällen zu werden, besteht in den nördlichen und nordöstlichen Landesteilen Kenias sowie in der Küstenregion nördlich von Malindi und auf den Reiserouten auf dem Landweg in die Nordostprovinz sowie in die nördliche Küstenprovinz. Reisen in diese Gebiete, vor allem nach Lamu, sollten mit dem Flugzeug durchgeführt werden. Sporadisch werden Aktivitäten von Banditen im Grenzgebiet zwischen Kenia und Tansania in der Region des Natron-Sees, Namanga und des Amboseli-Parks gemeldet.

Individualtouristen, die die Nationalparks ohne Reisegruppenbetreuung besuchen, sollten in den vorhandenen Lodges oder auf bewachten Campingplätzen übernachten. Vor individuellen Ausflügen bei den Reise- und Hotelleitungen am Ort eingeholte Informationen erlauben eine bessere Lagebeurteilung und Risikoabwägung.

Die Innenstädte Nairobis und Mombasas sollten nachts generell, bestimmte Gegenden des Stadtinnern Nairobis (dazu gehören River Road, Tom Mboya Street, Machakos Bus Terminal) möglichst auch bei Tag gemieden werden. Touristen sollten keine Wertsachen sichtbar mit sich tragen. Bei Spaziergängen an Stränden nach Einbruch der Dunkelheit und außerhalb der Hotelanlagen besteht eine erhöhte Gefahr, überfallen zu werden. Es wird daher angeraten, selbst kürzeste Entfernungen mit einem Taxi zurückzulegen.

Raubüberfälle auf Fußgänger sowie auf Autofahrer, teilweise verbunden mit der Wegnahme des Fahrzeugs ("Car-Jacking"), nehmen zu, insbesondere in Nairobi und anderen größeren Städten.

Reisen über Land/Straßenverkehr

Überlandfahrten mit öffentlichen Bussen oder den "Matatus" genannten Kleinbussen sollten vermieden werden. Die Fahrzeuge sind teils nicht in verkehrssicherem Zustand.

Schwere Unfälle von Überlandbussen mit Todesopfern aufgrund überhöhter Geschwindigkeit oder Übermüdung der Fahrer sind bedauerlicherweise vergleichsweise häufig.

Bei Reisen mit dem Auto in die nördlichen und nordöstlichen Landesteile Kenias, in die Küstenregion nördlich von Malindi, in die Nordostprovinz sowie in die nördliche Küstenprovinz, vor allem nach Lamu, sollte unbedingt der Schutz in einem bewachten Konvoi gesucht werden.

Bei selbst organisierten Fahrten sollte die Route so geplant werden, dass das Ziel noch bei Tageslicht erreicht wird. Nachts besteht die Gefahr bewaffneter Überfälle. Auch kann sich der teilweise schlechte Straßenzustand als unüberwindliches Hindernis erweisen.

Safaris

In jüngster Zeit haben sich schwere Unfälle von Fahrzeugen lokaler Safariunternehmen auf Grund des offensiven Fahrstils und Übermüdung der Fahrer sowie nur bedingter Geländetauglichkeit der Kleinbusse gemehrt. Es wird empfohlen, sich bei der Reise- oder Hotelleitung über die Erfahrungen mit dem jeweiligen Safarianbieter zu informieren und sich bei Reiseantritt zu vergewissern, dass sich die Fahrzeuge in einem verkehrstauglichen Zustand befinden. Darüber hinaus sollte man den Fahrer bei risikoreicher Fahrweise vehement auf einen angemessenen Fahrstil hinweisen.

Allgemeine Reiseinformationen

Die Küstenregion Kenias ist islamisch geprägt. Reisende sollten darauf Rücksicht nehmen und ihr Verhalten - wo erforderlich - entsprechend anpassen.

Geld/Kreditkarten

Bargeld kann an Geldautomaten mit Kreditkarten und mit dem „Cirrus“- und/oder „Maestro“-Logo versehenen BankCards europäischer Banken abgehoben werden. Reiseschecks werden selten zum Bezahlen akzeptiert, es gibt aber in den großen Städten Wechselstuben („ForEx“), um diese in Bargeld umzutauschen. In Kenia ist Kreditkartenbetrug häufig. Beim Verwenden von Kreditkarten sollten daher die einschlägigen Vorsichtsmaßnahmen und Empfehlungen der Kreditkartenunternehmen beachtet werden.

In der Ankunftshalle des Internationalen Flughafens Nairobi - nach der Zollabfertigung -sollte nach Möglichkeit vermieden werden, Geld umzutauschen, es besteht die Gefahr der Beobachtung und Verfolgung durch dort operierende kriminelle Banden.

Es ist hilfreich, einen kleineren Betrag in Ein-Dollar-Noten griffbereit mitzuführen, um erste Kosten, z.B. für ein Taxi, bestreiten zu können.

In Nairobi ereigneten sich in letzter Zeit mehrere Fälle von Trickbetrug, in denen die Betrüger den Reisenden, als Polizisten verkleidet, gegenüber traten. Es ist daher zu empfehlen, sich immer den Dienstausweis des vermeintlichen Polizisten zeigen zu lassen und diesem nicht ohne nachvollziehbaren Grund zu folgen.

Aufnahme einer Arbeit

Personen, die beabsichtigen, in einer sozialen Einrichtung oder Nichtregierungsorganisation für einige Zeit mitzuarbeiten, benötigen eine Arbeitsgenehmigung. Näheres hierzu unter www.immigration.go.ke

Vor dem Hintergrund einschlägiger, nicht immer günstiger Erfahrungen, wird empfohlen, sich so umfassend wie möglich über die fragliche Institution zu informieren, falls vorhanden, am besten über eine deutsche Partnerinstitution. Thema sollte dabei auch die Sicherheit der Unterbringung sein. Zum Teil wird für die Mitarbeit ein nicht unerheblicher finanzieller Beitrag erhoben.

Ferner rät die Botschaft dringend dazu, sich bei ihr für die Dauer des Aufenthalts mit genauen Kontaktdaten zu registrieren, damit die Botschaft im Falle einer Krise Hilfestellung leisten kann.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Visum

Für deutsche Staatsangehörige besteht Visumspflicht. Die Visumgebühr beträgt derzeit EUR 20,00. Visa können problemlos bei der Einreise über alle offiziellen Grenzstationen, z.B. an den Flughäfen Nairobi und Mombasa, erteilt werden und sind 12 Wochen gültig, mit der Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung (Kosten: 20,--EUR/25,-- USD/20,--Pfund Sterling/30,--  Schweizer Franken – alle Zahlungen werde nur in Scheinen angenommen. In letzter Zeit gab es allerdings vermehrt Schwierigkeiten, die Gebühr in einer anderen Währung als in USD zu bezahlen).

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, ist jedoch ein Antrag bei der kenianischen Botschaft in Berlin vorzuziehen. Für nähere Einzelheiten wird empfohlen, sich mit der Botschaft der Republik Kenia , Markgrafenstr. 63, 10969 Berlin, Tel.: (030-25 92 66 0, Fax 030-25 92 66 50), in Verbindung zu setzen. Der Visaantrag kann auch auf der Seite der kenianischen Botschaft www.kenyaembassyberlin.de heruntergeladen werden.

Falls eine Weiterreise in eines der Nachbarländer mit anschließender Wiedereinreise nach Kenia geplant ist, sollte ein „multi-entry“-Visum beantragt werden.

Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene

Einreise möglich / Bedingungen

Reisepass

Ja, gültig 6 Monate über den Aufenthalt hinaus

Vorläufiger Reisepass

Ja, gültig 6 Monate über den Aufenthalt hinaus

Personalausweis

nein

Vorläufiger Personalausweis

nein

Weitere Anmerkungen:

Vorlage Rück- oder Weiterreiseticket notwendig

Reisedokumente Kinder/Jugendliche

Kinderreisepass

Ja, gültig 6 Monate über den Aufenthalt hinaus

Reisepass

Ja, gültig 6 Monate über den Aufenthalt hinaus

Personalausweis

nein

Vorläufiger Personalausweis

nein

Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)

Besser nicht! Eintrag der Kinder, insbesondere ohne Foto, in den Reisepass der Eltern hat in der Vergangenheit zu Schwierigkeiten bei der Ein- oder Ausreise geführt.

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

nein

Weitere Anmerkungen

Vorlage Rück- oder Weiterreiseticket notwendig

Besondere Zollvorschriften

Die Einfuhr von Waffen (einschl. Gaspistolen, Tränengas u.a. in Deutschland frei verkäufliche Waffen zur Selbstverteidigung) und Drogen aller Art ist strikt verboten.

Wertvolle elektronische Geräte sind bei der Einreise zu deklarieren.

Devisen können in unbegrenzter Höhe eingeführt werden. Landeswährung darf nur bis zu einem Gegenwert von 6.000 US-Dollar ein- bzw. ausgeführt werden.

Die Einfuhr jeder Art pornographischen Materials ist verboten.

Da die meisten exotischen Tier- und Pflanzenarten geschützt sind, sind der Besitz und damit auch die Ausfuhr entsprechender Souvenirs verboten und werden mit hohen Geld- oder Haftstrafen geahndet.

Besondere strafrechtliche Vorschriften

Drogendelikte (auch Besitz von Marihuana für den Eigenbedarf) stehen schon bei Geringfügigkeit unter harter Strafe.

Gleiches gilt für den unerlaubten Waffenbesitz. Dabei ist zu beachten, dass auch Gas- und Spielzeugpistolen, CS-Gas und Pfefferspray als Waffen klassifiziert sind. Von der Mitnahme im Reisegepäck ist daher unbedingt abzusehen.

Das Fotografieren von Einrichtungen, die als militärisch und/oder sicherheitsrelevant gelten können (z.B. Flughafen, offizielle Regierungsgebäude usw.), ist verboten. Eine Erlaubnis, z.B. der Sicherheitskräfte, kann im Einzelfall eingeholt werden.

In Nationalparks ist die Mitnahme von Waffen streng verboten.

Da auf kenianischen Geldscheinen und Münzen Portraits der Präsidenten abgedruckt sind, steht die Verschandelung bzw. Zerstörung der Währung unter Strafe.

Es ist verboten, pornographisches Material einzuführen.

Homosexuelles Verhalten ist unter Strafe gestellt. Obwohl es sehr selten zu Strafverfolgungen kommt, sollte in der Öffentlichkeit darauf Rücksicht genommen werden.

Im Zuge der jüngsten Reform der Sexualdelikte durch den „Sexual Offences Act 2006“ wurden die Strafandrohungen z. B. für Kindesmissbrauch, Vergewaltigung, Menschen-/ Frauenhandel und Ausbeutung drastisch angehoben. Die Strafandrohungen sehen langjährige Freiheitsstrafen vor, wobei in Kenia alle Personen bis zum Alter von 18 Jahren als Kind im Sinne dieses Gesetzes angesehen werden.

Im Falle des unerlaubten Aufenthalts in Kenia, unter anderem auch bei Ablauf eines vorher gültigen Visums, drohen Inhaftierung, Geldstrafe und/oder Abschiebung.

Seit Mitte des Jahres 2007 besteht ein weitreichender Schutz der Nichtraucher in Kenia. Das Rauchen in öffentlichen Bereichen ist demnach weitgehend verboten. Seit kurzem werden die gesetzlichen Bestimmungen zum Nichtraucherschutz strenger durch die Behörden verfolgt. In einigen wenigen Einzelfällen wurden Einreisende direkt nach der Ankunft von angeblichen Polizisten in betrügerischer Absicht zur Zahlung von hohen „Bußgeldern“ genötigt.

Medizinische Hinweise

Impfschutz

Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 1 Jahr bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet gefordert. Bei Einreise aus Deutschland wird diese nicht verlangt, jedoch empfohlen.

Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden, siehe http://www.rki.de

Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggf. auch gegen Pertussis, Mumps, Masern/Röteln (MMR) und der jeweils aktuelle Influenzaschutz. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Tollwut empfohlen.

Malaria

Jährlich treten über. 100.000 Malariafälle in Kenia auf. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (über 85 % der Fälle in Kenia!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.

Ein hohes ganzjähriges Risiko besteht in den Touristenzentren an der Küste und im Westen des Landes am Viktoriasee. Ein geringes Risiko herrscht in Nairobi und in den Höhenlagen über 2.500 m der Provinzen Central, Eastern, Nyanza, Rift Valley und Western.

Je nach Reiseprofil ist deshalb eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) notwendig. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.

Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:

  • körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • ganztägig (Dengue!), in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
  • ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.

HIV/AIDS

Ca. 2 Mio. Fälle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2007 für Kenia gemeldet. 2007 waren ca. 8 % der erwachsenen Bevölkerung und je nach Region 25 – 90 % der Prostituierten HIV-positiv. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer empfohlen.

Durchfallerkrankungen und Cholera

Durch eine sorgfältige Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera, die in Kenia endemisch ist und immer wieder lokal ausbricht, vermeiden. Eine Impfung ist für Riskoreisende nach ärztlicher Beratung möglich.

Einige Grundregeln zur Hygiene

Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z. B. Flaschenwasser, frisch gekochten Tee oder Kaffee, nie Leitungswasser. Eiswürfel nur, wenn sie auch sicher mit sauberem Wasser hergestellt wurden. Nur gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: kochen, schälen oder desinfizieren. Fisch und Fleisch nur gut durchgekocht genießen, Obst und Gemüse nur geschält und/oder gekocht essen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor dem Essen bzw. vor der Essenszubereitung. Händedesinfektion wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

Weitere Infektionskrankheiten

Dengue-Fieber

Kann eine häufige Ursache für Fieber entlang der Küste sein. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. Eine Impfung existiert nicht. Der Schutz vor Mückenstichen ist die einzige Vorsorgemaßnahme.

Schistosomiasis (Bilharziose)

Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern (z. B. Victoria-See) im gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.

Polio (Kinderlähmung)

Erstmals seit 20 Jahren wurden in Kenia ab Anfang 2009 wieder Poliofälle gemeldet (alle im nördlichen Turkana-Distrikt im Grenzgebiet zum Sudan). Ursprung des Virus ist wahrscheinlich der angrenzende südliche Sudan, wo es in letzter Zeit mehrere Ausbrüche gab. Hygiene und Impfschutz (siehe oben) beachten.

Höhenkrankheit

Sollte im Rahmen von touristischen Unternehmungen der Mount Kenia bestiegen werden, sind gesundheitliche Probleme möglich (akute Höhenkrankheit – Rücksprache mit Hausarzt entsprechend eigener Vorerkrankungen). Zu Symptomen der Höhenkrankheit siehe auch das Merkblatt des Gesundheitsdienstes.

Gifttiere

In allen tropischen Ländern kommen eine Reihe teilweise gefährlicher Giftschlangen vor, deren Biss schwere Körperschäden (auch den Tod) bewirken kann. Viele Schlangen sind nachtaktiv, daher nachts möglichst nicht im Freien umherlaufen. Nicht in Erdlöcher oder -spalten, unter Steine bzw. Reisig, Zweige und ähnlich unübersichtliches Material greifen. Auch kommen einige recht giftige Spinnen- und Skorpionarten, daneben auch andere Tiere mit potentiell starker Giftwirkung (z. B. bestimmte auffällig gefärbte Schmetterlingsraupen, Hundertfüßler) vor. Wie üblich in den Tropen gilt: Vorsicht, wohin man greift, wohin man tritt und wohin man sich setzt oder legt. Vor Benutzung von Bettdecken und -laken, Kleidungsstücken, Schuhwerk, Kopfbedeckungen evtl. vorhandene giftige "Untermieter" durch sorgfältiges Ausschütteln entfernen.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch hochproblematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Fachärzte. Die ärztliche Versorgung in Nairobi ist gut. Die Stadt ist Sitz eines Regionalarztes des Auswärtigen Amts und verfügt auch über einige deutsch sprechende Ärzte. Außerdem sind englisch sprechende Fachärzte aller Fachrichtungen vorhanden. In einigen Krankenhäusern gibt es Stationen, die hinsichtlich der Unterbringung auch höheren Ansprüchen gerecht werden. Ein ärztlicher Notfalldienst für dringende Erkrankungen, Unfälle etc. ist dort eingerichtet.

Einfache bis mittelschwere Operationen können, insbesondere in Nairobi, in ausgewählten Krankenhäusern durchgeführt werden. Im Notfall sind auch komplexe Eingriffe möglich, dennoch sollten schwierigere Operationen oder hier nicht häufig durchgeführte Eingriffe nach ärztlicher Rücksprache in Europa oder Südafrika durchgeführt werden.

Das Mitbringen von Medikamenten ist außer einer auch in Deutschland üblichen Hausapotheke nicht notwendig, es sei denn, einzelne Personen sind auf spezielle Medikamente angewiesen oder Großstädte werden nicht besucht. Die Apotheken in Nairobi haben ein gutes Sortiment aller wichtiger Standardmedikamente. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen allerdings vor.

Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung ist auch in Kenia möglich. Häufig sind die Kosten für ärztliche Behandlungen in Kenia für Europäer deutlich teurer als in Deutschland. Touristen, die nach Kenia kommen, sollten über eine zusätzliche Reisekrankenversicherung verfügen. Wer sich längerfristig in Kenia aufhalten will, sollte über eine private Krankenversicherung verfügen, die Behandlungskosten in Kenia und in Deutschland abdeckt. Es wird der Abschluss einer deutschen oder internationalen Flugrettungsversicherung sowie lokal für Reisen innerhalb von Kenia bei AMREF („Flying Doctors“) empfohlen.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000


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